Von der grundsätzlichen Erlaubnispflicht sind bestimmte Kraftfahrzeuge mit geringer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) ausgenommen:
Damit geht sie, was das betrifft, vom Erlaubnisumfang betrachtet, https://lutz-fahrschule.com/kaufen-sie-einen-deutschen-fuehrerschein/